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   LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21   

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LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21 (https://dejure.org/2022,41104)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.11.2022 - 10 Sa 957/21 (https://dejure.org/2022,41104)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. November 2022 - 10 Sa 957/21 (https://dejure.org/2022,41104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Angemessen; Darlegungslast; Entschädigung; Entschädigungsanspruch; gerechtfertigt; Gleichbehandlung; Kausalität; Kirche; Rechtmäßig; Religion; Religionsbedingte Benachteiligung; Religionsgemeinschaft; Stellenausschreibung; Stellenbesetzung; Entschädigung; ...

  • IWW

    § 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG... , § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG, § 9 Abs. 1 Alt. 1 AGG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 66 Abs. 1, §§ 519, 520 Abs. 1, 2 ZPO, § 15 Abs. 2 AGG, § 1 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 22 AGG, § 11 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, § 9 Abs. 1 AGG, Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, § 69 Abs. 2 ArbGG, Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 WRV, § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG, Richtlinie 2000/78/EG, Richtlinie 2000/43/EG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessen; Darlegungslast; Entschädigung; Entschädigungsanspruch; gerechtfertigt; Gleichbehandlung; Kausalität; Kirche; Rechtmäßig; Religion; Religionsbedingte Benachteiligung; Religionsgemeinschaft; Stellenausschreibung; Stellenbesetzung

  • rechtsportal.de

    Angemessen; Darlegungslast; Entschädigung; Entschädigungsanspruch; gerechtfertigt; Gleichbehandlung; Kausalität; Kirche; Rechtmäßig; Religion; Religionsbedingte Benachteiligung; Religionsgemeinschaft; Stellenausschreibung; Stellenbesetzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21
    Schreibt der Arbeitgeber eine Stelle entgegen § 11 AGG unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG aus, kann dies die Vermutung im Sinne von § 22 AGG begründen, dass der erfolglose Bewerber im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt wurde ( BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 53, BAGE 164, 117 ).

    Da § 9 Abs. 1 Alt. 1 AGG einer unionsrechtskonformen Auslegung im Einklang mit Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nicht zugänglich ist, muss die Bestimmung unangewendet bleiben (dazu ausführlich BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 24 ff., BAGE 164, 117) .

    Die Norm ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften auch zulässig ist, wenn eine bestimmte Religion unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt ( BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 61-71, BAGE 164, 117 ).

    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. April 2018 (C-414/16 - [Egenberger] Rn. 65 ) wäre die berufliche Anforderung der Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche nur dann "wesentlich", wenn sie aufgrund der Bedeutung der betreffenden beruflichen Tätigkeit für die Bekundung des Ethos der Beklagten oder die Ausübung deren Rechts auf Autonomie notwendig erschiene ( vgl. BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 81, BAGE 164, 117 ).

    Wer in Einrichtungen tätig wird, die der Erfüllung eines oder mehrerer dieser christlichen Grunddienste zu dienen bestimmt sind, trägt demnach dazu bei, dass diese Einrichtungen ihren Teil am Heilswerk Jesu Christi leisten und damit den Sendungsauftrag seiner Kirche erfüllen können ( BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 4 f. mwN, BVerfGE 137, 273; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 91, BAGE 164, 117 ).

    Dazu gehört auch die Befugnis der Kirche, den ihr angehörenden Arbeitnehmern die Beachtung jedenfalls der tragenden Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre aufzuerlegen und zu verlangen, dass sie nicht gegen die fundamentalen Verpflichtungen verstoßen, die sich aus der Zugehörigkeit zur Kirche ergeben und die jedem Kirchenmitglied obliegen ( BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - BVerfGE 70, 138; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 91, BAGE 164, 117; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 98, BAGE 143, 354 ).

    Auch bleibt es grundsätzlich den verfassten Kirchen überlassen, verbindlich darüber zu bestimmen, was die "Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündigung erfordert" ( BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - aaO; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 92, BAGE 164, 117 ).

    Das Selbstbestimmungsrecht für sich allein betrachtet kann eine Benachteiligung nach § 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG nicht rechtfertigen ( BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 94, BAGE 164, 117 ).

    Gerechtfertigt wäre die berufliche Anforderung vorliegend nur dann gewesen, wenn die Beklagte im Licht der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls dargetan hätte, dass die geltend gemachte Gefahr einer Beeinträchtigung ihres Ethos oder ihres Rechts auf Autonomie wahrscheinlich und erheblich war, so dass sich die Anforderung tatsächlich als notwendig erwiesen hätte ( vgl. EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 67; 11. September 2018 - C-68/17 - [IR] Rn. 51, 53; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 96, BAGE 164, 117 ).

  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21
    Aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. April 2018 ( C-414/16 - [Egenberger] Rn. 64 ) ergibt sich ferner, dass die berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Kirche oder Organisation "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" sein muss.

    Die Verwendung des Adjektivs "wesentlich" bedeutet, dass nach dem Willen des Unionsgesetzgebers die Zugehörigkeit zu der Religion, auf der das Ethos der betreffenden Kirche beruht, aufgrund der Bedeutung der betreffenden beruflichen Tätigkeit für die Bekundung dieses Ethos oder die Ausübung des Rechts dieser Kirche auf Autonomie notwendig erscheinen muss ( EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 65 ).

    Zweitens zeigt die Verwendung des Ausdrucks "rechtmäßig", dass der Unionsgesetzgeber sicherstellen wollte, dass die die Zugehörigkeit zu der Religion, auf der das Ethos der in Rede stehenden Kirche beruht, betreffende Anforderung nicht zur Verfolgung eines sachfremden Ziels ohne Bezug zu diesem Ethos oder zur Ausübung des Rechts dieser Kirche auf Autonomie dient ( EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 66 ).

    Deshalb müssen die nationalen Gerichte prüfen, ob die fragliche Anforderung angemessen ist und nicht über das zur Erreichung des angestrebten Ziels Erforderliche hinausgeht ( EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 68 ).

    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. April 2018 (C-414/16 - [Egenberger] Rn. 65 ) wäre die berufliche Anforderung der Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche nur dann "wesentlich", wenn sie aufgrund der Bedeutung der betreffenden beruflichen Tätigkeit für die Bekundung des Ethos der Beklagten oder die Ausübung deren Rechts auf Autonomie notwendig erschiene ( vgl. BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 81, BAGE 164, 117 ).

    Gerechtfertigt wäre die berufliche Anforderung vorliegend nur dann gewesen, wenn die Beklagte im Licht der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls dargetan hätte, dass die geltend gemachte Gefahr einer Beeinträchtigung ihres Ethos oder ihres Rechts auf Autonomie wahrscheinlich und erheblich war, so dass sich die Anforderung tatsächlich als notwendig erwiesen hätte ( vgl. EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 67; 11. September 2018 - C-68/17 - [IR] Rn. 51, 53; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 96, BAGE 164, 117 ).

  • BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 371/20

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21
    Sie muss auf jeden Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen ( BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 371/20 - Rn. 17 ).

    Nach dieser Rechtsprechung kommt es weder auf Verschulden als Voraussetzung an, noch ist ein fehlendes Verschulden oder ein geringer Grad des Verschuldens des Arbeitgebers bei der Bemessung der Entschädigung zulasten der benachteiligten Person bzw. zugunsten des benachteiligenden Arbeitgebers berücksichtigungsfähig ( BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 371/20 - Rn. 28 ).

    So bestimmen die Art. 2 Abs. 1 sowohl der Richtlinie 2000/78/EG , als auch der Richtlinie 2000/43/EG , dass "Gleichbehandlungsgrundsatz" im Sinne dieser Richtlinien bedeutet, dass es keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen der in diesen Richtlinien genannten Gründe geben darf ( BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 371/20 - Rn. 24 ).

    Zwar kann Veranlassung bestehen, die Entschädigung höher festzusetzen, wenn Umstände erkennbar sind, die einen höheren Verschuldensgrad belegen ( BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 371/20 - Rn. 29; 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 39, BAGE 170, 340 ).

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21
    Eine rein symbolische Entschädigung wird den Erfordernissen einer wirksamen Umsetzung der Richtlinie nicht gerecht ( EuGH 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 25 ).

    Entscheidet sich ein EU-Mitgliedstaat - wie hier Deutschland - für eine Sanktion, die sich in den Rahmen einer Regelung über die zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers einfügt, so muss der Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot für sich genommen ausreichen, um die volle Haftung seines Urhebers auszulösen ( EuGH 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 18 ).

    Im nationalen Recht vorgesehene Rechtfertigungsgründe können nicht berücksichtigt werden ( EuGH 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] aaO; 8. November 1990 - C-177/88 - [Dekker] Rn. 25 ).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21
    Dazu gehört auch die Befugnis der Kirche, den ihr angehörenden Arbeitnehmern die Beachtung jedenfalls der tragenden Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre aufzuerlegen und zu verlangen, dass sie nicht gegen die fundamentalen Verpflichtungen verstoßen, die sich aus der Zugehörigkeit zur Kirche ergeben und die jedem Kirchenmitglied obliegen ( BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - BVerfGE 70, 138; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 91, BAGE 164, 117; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 98, BAGE 143, 354 ).

    Auch bleibt es grundsätzlich den verfassten Kirchen überlassen, verbindlich darüber zu bestimmen, was die "Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündigung erfordert" ( BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - aaO; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 92, BAGE 164, 117 ).

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21
    Insoweit ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, ob die angeführten Hilfstatsachen im Zusammenhang geeignet sind, die Vermutungswirkung nach § 22 AGG zu begründen ( EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - Rn. 50, 58; BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 31; MHdB-ArbR/Oetker 5. Aufl. 2021 § 17 Rn. 122 ).

    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt ( EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63 mwN; BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13 - Rn. 161 ).

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21
    Eine Benachteiligungsabsicht ist indes nicht erforderlich ( BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 23; 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 37; ErfK/Schlachter 22. Aufl. 2022 § 3 AGG Rn. 2 ).

    Der Arbeitnehmer genügt hiernach seiner Darlegungslast, wenn er Indizien vorträgt, die eine Benachteiligung wegen eines verbotenen Merkmals vermuten lassen ( BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 23; 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 33, BAGE 142, 158; ErfK/Schlachter 22. Aufl. 2022 § 22 AGG Rn. 1, 3 ).

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21
    Der Arbeitnehmer genügt hiernach seiner Darlegungslast, wenn er Indizien vorträgt, die eine Benachteiligung wegen eines verbotenen Merkmals vermuten lassen ( BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 23; 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 33, BAGE 142, 158; ErfK/Schlachter 22. Aufl. 2022 § 22 AGG Rn. 1, 3 ).

    Ausgehend vom Wortlaut des § 22 AGG , der auf "Indizien" Bezug nimmt, genügt auch der Vortrag von Hilfstatsachen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf Kausalität in der Entscheidungsfindung zulassen, die aber die Annahme rechtfertigen, dass Kausalität tatsächlich gegeben ist ( BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 33, BAGE 142, 158; 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - Rn. 29 ).

  • EuGH, 11.09.2018 - C-68/17

    Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21
    Gerechtfertigt wäre die berufliche Anforderung vorliegend nur dann gewesen, wenn die Beklagte im Licht der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls dargetan hätte, dass die geltend gemachte Gefahr einer Beeinträchtigung ihres Ethos oder ihres Rechts auf Autonomie wahrscheinlich und erheblich war, so dass sich die Anforderung tatsächlich als notwendig erwiesen hätte ( vgl. EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 67; 11. September 2018 - C-68/17 - [IR] Rn. 51, 53; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 96, BAGE 164, 117 ).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21
    Wer in Einrichtungen tätig wird, die der Erfüllung eines oder mehrerer dieser christlichen Grunddienste zu dienen bestimmt sind, trägt demnach dazu bei, dass diese Einrichtungen ihren Teil am Heilswerk Jesu Christi leisten und damit den Sendungsauftrag seiner Kirche erfüllen können ( BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 4 f. mwN, BVerfGE 137, 273; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 91, BAGE 164, 117 ).
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

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